Veröffentlichungsdatum 30.01.2020
zu den Änderungsanträgen
Der Vorstand schlägt auf Aufforderung des Amtsgerichts Hannover zur JHV 2020 am 28.02.2020 folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:
Die JHV möge beschließen
Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung wird wie folgt geändert:
- 1 Nr. 1 wird dahingehend korrigiert, dass der Verein beim AG Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen ist.
Demnach lautet § 1 Nr. 1 S. 2:
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen.
- Es ist zudem aufgefallen, dass in S 7 der neuen Satzung geregelt ist, dass der Vorstand im Sinne von S 26 aus 7 Personen mit unterschiedlichen Positionen bestehen soll. Es wird danach geregelt, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich von dem 1 . Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden vertreten werden soll.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende bilden somit den Vorstand im Sinne von S 26 BGB. Die Satzung muss dementsprechend korrigiert werden, dass der Vorstand aus den 7 aufgeführten Positionen besteht aber der Vorstand im Sinne von S 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden besteht.
Der Vorstand schlägt zur JHV 2020 am 28.02.2020 auf Veranlassung des Amtsgerichts Hannover folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:
Die JHV möge beschließen:
Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung - § 7 S. 1 u. 2 - wird wie folgt geändert:
- 7 S. 1:
Bisheriger Text § 7 S. 1:
Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus …
Neuer Text:
Der Vorstand besteht aus …
Bisheriger Text § 7 S. 2: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.
Neuer Text:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei der drei im vorhergehenden Satz genannten Vorstandsmitglieder i.S.v. § 26 BGB gemeinsam vertreten, also dem 1. und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam, dem 1. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam oder dem 2. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam.