Veröffentlichungsdatum 30.01.2020

 

zu den Änderungsanträgen

Der Vorstand schlägt auf Aufforderung des Amtsgerichts Hannover zur JHV 2020 am 28.02.2020 folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:

Die JHV möge beschließen

Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung wird wie folgt geändert:

  • 1 Nr. 1 wird dahingehend korrigiert, dass der Verein beim AG Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen ist.

Demnach lautet § 1 Nr. 1 S. 2:

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen.

  1. Es ist zudem aufgefallen, dass in S 7 der neuen Satzung geregelt ist, dass der Vorstand im Sinne von S 26 aus 7 Personen mit unterschiedlichen Positionen bestehen soll. Es wird danach geregelt, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich von dem 1 . Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden vertreten werden soll.

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende bilden somit den Vorstand im Sinne von S 26 BGB. Die Satzung muss dementsprechend korrigiert werden, dass der Vorstand aus den 7 aufgeführten Positionen besteht aber der Vorstand im Sinne von S 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden besteht.

Der Vorstand schlägt zur JHV 2020 am 28.02.2020 auf Veranlassung des Amtsgerichts Hannover folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:

Die JHV möge beschließen:

Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung - § 7 S. 1 u. 2 - wird wie folgt geändert:

  • 7 S. 1:

Bisheriger Text § 7 S. 1:

Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus …

Neuer Text:

Der Vorstand besteht aus …

Bisheriger Text § 7 S. 2: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.

Neuer Text:

Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei der drei im vorhergehenden Satz genannten Vorstandsmitglieder i.S.v. § 26 BGB gemeinsam vertreten, also dem 1. und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam, dem 1. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam oder dem 2. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam.

 

 



Veröffentlichungsdatum 30.01.2020

 

zu den Änderungsanträgen

Der Vorstand schlägt auf Aufforderung des Amtsgerichts Hannover zur JHV 2020 am 28.02.2020 folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:

Die JHV möge beschließen

Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung wird wie folgt geändert:

  • 1 Nr. 1 wird dahingehend korrigiert, dass der Verein beim AG Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen ist.

Demnach lautet § 1 Nr. 1 S. 2:

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 13010 eingetragen.

  1. Es ist zudem aufgefallen, dass in S 7 der neuen Satzung geregelt ist, dass der Vorstand im Sinne von S 26 aus 7 Personen mit unterschiedlichen Positionen bestehen soll. Es wird danach geregelt, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich von dem 1 . Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden vertreten werden soll.

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende bilden somit den Vorstand im Sinne von S 26 BGB. Die Satzung muss dementsprechend korrigiert werden, dass der Vorstand aus den 7 aufgeführten Positionen besteht aber der Vorstand im Sinne von S 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden besteht.

Der Vorstand schlägt zur JHV 2020 am 28.02.2020 auf Veranlassung des Amtsgerichts Hannover folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung vor:

Die JHV möge beschließen:

Die auf der JHV am 22.02.2019 beschlossene Satzung - § 7 S. 1 u. 2 - wird wie folgt geändert:

  • 7 S. 1:

Bisheriger Text § 7 S. 1:

Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus …

Neuer Text:

Der Vorstand besteht aus …

Bisheriger Text § 7 S. 2: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.

Neuer Text:

Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei der drei im vorhergehenden Satz genannten Vorstandsmitglieder i.S.v. § 26 BGB gemeinsam vertreten, also dem 1. und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam, dem 1. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam oder dem 2. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam.